Messwesen: ChangeMe

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Wasser
Messwesen

Jede Entnahmestelle für Strom ist mit euínem Stromzähler ausgestattet und wird als Messstelle bezeichnet. Im Versorgungsgebiet der Gemeinde Georgensgmünd (Kernort und Hauslach) sind die Gemeindewerke Georgensgmünd "grundzuständiger Messstellenbetreiber" gMSB. Das heißt, wenn vom Kunden kein Dritter als Messstellenbetreiber beauftragt wurde, ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für den Messbetrieb im Versorgungsgebiet verantwortlich.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Das zum 02. September 2016 in Kraft getretene Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt ab dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit moderner Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Gemäß § 45 Abs. 3 MsbG sind grundzuständige Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, die Wahrnehmung der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bei der Bundesnetzagentur bis zum 30.06.2017 anzuzeigen. Dieser Verpflichtung sind die Gemeindewerke Georgensgmünd am 13.06.2017 nachgekommen.

Für den Einbau gelten gesetzlich vorgeschriebene, gestaffelte Preisobergrenzen, die sich am Jahresverbrauch respektive an der installierten Leistung für dezentrale Erzeugungsanlagen orientieren.

Weitere Informationen zum Rollout finden sie hier:

 

Messstellenbetreiber

Gemäß § 5 Messstellenbetriebsgesetzes-MsbG kann auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem  Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Messstellenbetreiber nach § 5 MsbG ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.

Messstellenbetriebsgesetz

Am 02. September 2016 trat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Von 2017 bis 2032 sollen alle herkömmlichen Stromzähler durch moderne Stromzähler bzw. intelligente Stromzähler ersetzt werden. Die Gemeindewerke Georgensgmünd sind als zuständiger Messstellenbetreiber mit dieser Aufgabe betraut.

Die modernen Stromzähler sind in der Lage, Verbrauchsdaten und Einspeisedaten zeitgenau zu erfassen und Ihnen so einen Überblick über die eigenen Nutzungsgewohnheiten zu geben. Dadurch können Sie feststellen, wann Sie wieviel Strom verbrauchen bzw. einspeisen, um Ihre Stromnutzung ggf. effizienter gestalten zu können. Und das rückwirken über die letzten beiden Verbrauchsjahre.