Feststellung des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet der Gemeindewerke Georgensgmünd zum 01. Juli 2024
Als Betreiber von Versorgungsnetzen sind die Gemeindewerke Georgensgmünd verpflichtet, alle drei Jahre, jeweils zum 01. Juli, erstmalig zum 01. Juli 2006, nach Maßgabe des § 36 Abs. 1 EnWG, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen, § 36 Abs. 2 EnWG.
Feststellung:
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke, kaufen, sofern ein Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht überschritten wird.
Der Grundversorger für das Netz der allgemeinen Versorgung der Gemeindewerke Georgensgmünd wurde zum 01.07.2024 ermittelt und gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027. Die nächste Feststellung zum Grundversorger erfolgt zum 01.07.2027. Die Grundversorgungspflicht wird im Netzgebiet der Gemeindewerke Georgensgmünd von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
Gemeindewerke Georgensgmünd
91166 Georgensgmünd
Bahnhofstraße 4
Telefon: 09172/703-0
Telefax: 09172/703-596
Internet: www.gemeindewerke-georgensgmuend.de
E-Mail: gemeindewerke@georgensgmuend.de
Stand: Juli 2024