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Haftungsausschluss bei Querverweisen

Die Gemeindewerke Georgensgmünd ist als Inhaltsanbieter (Content provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeindewerke Georgensgmünd insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

"Links"

Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Gemeindewerke Georgensgmünd hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Gemeindewerke Georgensgmünds von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.

Annahme verschlüsselter elektronischer Post

Die Gemeindewerke Georgensgmünd kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Elektronische Kommunikation mit den Gemeinde Georgensgmünd nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde Georgensgmünd (Gemeindewerke) ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die auf der Website der Gemeindewerke (www.gemeindewerke-georgensgmuend.de) publizierten E-Mail-Adressen. Die Übermittlung elektronischer Dokumente, die mit einer elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind, ist ausschließlich über die E-Mail Adresse info@georgensgmuend.de möglich. E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline). Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig.  
  2. Die Gemeindewerke Georgensgmünd nehmen Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen: Textdateien im Format ANSI (*.txt), Rich Text Format (*.rtf), Word für Windows Version 6 (*.doc), Word für Windows Version 97 (*.doc), Word für Windows Version 2000 (*.doc), Word für Windows Version XP (*.doc), Portable Data File Version 1.3 (*.pdf), Joint Photographic Expert Group (*.jpg), Graphics Interchange Format (*.gif), Tag Image File Format (*.tif), Bitmap Pictures (*.bmp). Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden. Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nehmen die Gemeindewerke Georgensgmünd nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
  4. Die Gemeindewerke Georgensgmünd bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
  5. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeindewerke Georgensgmünd davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  6. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  7. Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.