Wichtige Kunden-Information zu Ihrem Umzug, Kundenwechsel bzw. Lieferantenwechsel
Ab dem 06. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft.
Die Bundesnetzagentur plant eine umfassende Modernisierung des Energiemarktes, was verschiedene Änderungen mit sich bringt
– insbesondere bei An-, Um- und Abmeldungen, dem sogenannten Umzug.
Ab Juni müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab diesem Datum nicht mehr möglich.
Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Stromvertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen.
Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:
- Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
- Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Melden Sie Ihren Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Stromverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,
- beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in das günstigere Preismodell wechseln.
- wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt.
Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Was müssen Vermieter/Eigentümer beachten?
Informieren Sie Ihren Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- und bzw. Abmeldung vor dem Umzug abzuschließen.
Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, müssen wir den Stromanschluss auf Sie als Vermieter/Eigentümer anmelden, sodass Sie die Kosten tragen müssen.
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen.